Der Begriff „Hygiene“ ist vor allem seit dem Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 in aller Munde. Doch haben wir uns – und damit meine ich insbesondere alle Eventplaner*innen – nicht auch bereits schon vorher mit dem Thema beschäftigt? Auf jeden Fall sogar! Beim Thema Hygiene geht es nämlich nicht ausschließlich nur um den Schutz vor Krankheitserregern.
Wikipedia definiert den Begriff Hygiene wie folgt: „Hygiene (altgriechisch ὑγίεια hygíeia, „Gesundheit“, ὑγιεινή hygieinḗ „der Gesundheit dienende Kunst“) ist zum einen die Lehre von der Gesunderhaltung des Einzelnen und der Allgemeinheit und zum anderen die Gesamtheit der Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens sowie zur Vermeidung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und Epidemien.“
Hygiene auf Events
Auch vor der Corona-Pandemie haben wir uns selbstverständlich bereits mit der Gesundheitserhaltung unserer Besucher*innen, Kunden/Kundinnen, Mitarbeiter*innen sowie Dienstleister*innen und Partner*innen befasst – so spielten schon immer diverse Gesetze, Verordnungen und Handlungshilfen bei der Planung von Events eine wesentliche Rolle. Die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes, der Lebensmittelhygiene-Verordnung, der Versammlungsstättenverordnung und der Verkehrssicherungspflichten gehörten unentwegt fest dazu – um nur einige wenige Beispiele zu nennen.
Wir als Eventplaner*innen sind uns der großen Verantwortung für alle zur Veranstaltung gehörenden Personen bewusst und bilden uns in allen eventrelevanten Belangen stetig weiter. Zudem setzen wir für gewisse Themen Experten/Expertinnen, wie z. B. Technische Leiter*innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte ein.
Infektionsschutz- und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen
Aus aktuellem Anlass spielt der Infektionsschutz eine wichtigere Rolle denn je. Der Bedarf Risiken anhand des Infektionsschutzes zu erkennen sowie die entsprechenden Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wird uns in naher Zukunft vermehrt begleiten und einen zentralen Bestandteil zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bilden.
Die Qualifizierung zum/zur Infektionsschutz- und Hygienebeauftragten für Veranstaltungen wird bereits seit einiger Zeit angeboten – gewinnt nun allerdings immer mehr an Bedeutung. Interessant ist hierbei, dass der Tätigkeit als Infektionsschutz- und Hygienebeauftragte*r derzeit keine gesetzliche Formalqualifikation zu Grunde liegt (Stand: April 2021). Zudem ist der Aufgabenumfang nicht festgeschrieben – dieser ist aktuell lediglich von der Beauftragung abhängig. Es ist abzusehen, dass sich dieser Zustand in der näheren Zukunft vermutlich noch ändern wird. Sobald wieder Live-Events stattfinden dürfen, werden vermehrt Hygieneschutzkonzepte angefertigt werden müssen, welche ein gewisses Fachwissen voraussetzen.
Das passende Hygienekonzept
Aber was beinhaltet eigentlich ein solches Hygienekonzept und wie genau sieht es aus? Derzeit gibt es hierzu keine bestimmten Vorgaben. Fest steht allerdings, dass es sich bei einem guten Hygienekonzept sicherlich nicht nur um einen sexy 1-Seiter handelt, der mal eben so aus dem Ärmel geschüttelt wird. Ein passendes Hygienekonzept sollte gut durchdacht und individuell auf die Veranstaltung zugeschnitten sein und neben einer Veranstaltungsbeschreibung u.a. auch eine systematische Gefährdungsbeurteilung sowie eine Risikobewertung beinhalten. Daraus resultiert dann ein detaillierter Maßnahmenkatalog inkl. eines Hygieneplans, welcher wiederum aus mehreren Bestandteilen, wie einem Reinigungs-, Desinfektions- und Lüftungsplan besteht.
In jedem Fall ist es wichtig, dass die Veranstaltung ganzheitlich betrachtet wird – vom Aufbaubeginn, über den eigentlichen Veranstaltungszeitraum, bis hin zum Abbauende; von der/dem Aufbauhelfer*in bis hin zum/zur Besucher*in.
Unser Fazit zum Thema Hygiene auf Events
Wir halten es für unabdingbar, sich als Eventmanager*in in diesem Bereich weiterzubilden, denn nur mit dem entsprechenden Know-How lassen sich Veranstaltungsabläufe hinterfragen sowie spezielle Risiken ermitteln und minimieren.
Nur gemeinsam schaffen wir es heraus aus dieser Zeit. In diesem Sinne: Bleibt gesund und bis bald – hoffentlich in live!
– Dieser Blogartikel ist im April 2021 entstanden. Eventuelle im Nachgang in Kraft getretene Gesetzesänderungen oder Verordnungen sind nicht berücksichtigt –